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Baden-Württemberg · RV / SLG / WG / ÜB

Umschreibung in Ravensburg

Halter oder Zulassungsbezirk eines zugelassenen Fahrzeugs ändern.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Fahrzeugpapiere und erforderliche Sicherheitscodes
  • Daten des neuen Halters beziehungsweise neue Anschrift
  • Je nach Fall eVB, HU-Nachweis und SEPA-Angaben

Wann passt dieser Vorgang?

Die Umschreibung betrifft ein noch zugelassenes Fahrzeug. Halterwechsel und Wechsel des Zulassungsbezirks werden im Antrag unterschieden. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, passt die Wiederzulassung. Eine Kennzeichenmitnahme oder ein Wechsel wird passend zum Vorgang ausgewählt.

Ihre Zulassungsstelle

Amtliche Zulassungsstelle

Landkreis Ravensburg

Friedenstr. 6
88212 Ravensburg

Telefon: 0751-85-1414

Vor einem Besuch

Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.

Erfasste Service- und Kontaktzeiten

Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.

  • Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Ravensburg
  • Allgemeine Öffnungszeit (Sie möchten persönlich zu uns ins Landratsamt kommen? Bitte vereinbaren Sie immer vorher einen Termin mit uns.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Di 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Do 13:30 - 17:30 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr
  • Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Bad Waldsee
  • Allgemeine Öffnungszeit (Sie möchten persönlich zu uns ins Landratsamt kommen? Bitte vereinbaren Sie immer vorher einen Termin mit uns.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Di 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Do 13:30 - 17:30 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr
  • Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Leutkirch
  • Allgemeine Öffnungszeit (Sie möchten persönlich zu uns ins Landratsamt kommen? Bitte vereinbaren Sie immer vorher einen Termin mit uns.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Di 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Do 13:30 - 17:30 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr
  • Bürgerbüro mit Kfz-Zulassung Außenstelle Wangen
  • Allgemeine Öffnungszeit (Sie möchten persönlich zu uns ins Landratsamt kommen? Bitte vereinbaren Sie immer vorher einen Termin mit uns.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Di 13:30 - 15:30 Uhr
  • Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Do 13:30 - 17:30 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Datenabruf: 2026-10-19

Kennzeichen in diesem Zulassungsbezirk

Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:

Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.

Orte und Postleitzahlen im zugeordneten Gebiet

Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.

Andere Vorgänge

Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 40,00 € zuzüglich Versand ab 6,90 €. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.

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